Für eine ganzheitliche Beratung müssen in Turnaround- und Restrukturierungssituationen betriebswirtschaftliche und rechtliche Konzepte aufeinander abgestimmt werden - beispielsweise bei der Abspaltung von Betriebsteilen oder beim sogenannten Pre-Packaging. Außerdem sind im Rahmen einer Restrukturierung stets auch handels- und gesellschaftsrechtliche, insolvenz-, bank-, arbeits- und/oder steuerrechtliche Fragestellungen zu prüfen. Zusätzlich gilt es, Haftungsaspekte für Vorstände, Geschäftsführer, Eigentümer und andere Beteiligte zu klären.